Kinder- und Jugendförderplan NRW: Ohne Moos nix los

Der BDKJ erhält aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW) öffentliche Zuschüsse zur Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Diese Zuschüsse werden vom BDKJ an die Mitgliedsverbände und Gliederungen weitergeleitet. Grundlage sind die Regelungen des BDKJ NRW e.V. zur Bewirtschaftung der Fördermittel aus dem KJP NRW.

Der KJP NRW umfasst verschiedene Förderpositionen. Die Position I ist der Förderung der Jugendverbände gewidmet. Aus dieser Position werden Angebote der Arbeit mit Multiplikator*innen (Aus- und Fortbildung), Bildungsarbeit, Freizeitarbeit sowie Projekte, Aktionen und offene Veranstaltungen gefördert.

Darüber hinaus wird aus dem Kinder- und Jugendförderplan der Verdienstausfall bei Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW erstattet. Anträge zur Erstattung von Verdienstausfall bei Sonderurlaub können online auf sonderurlaub.bdkj-nrw.de gestellt werden.


Nützliche Hinweise zum Nachlesen:

Regelungen des BDKJ NRW e.V.

zur Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW, Position 1.3 (gültig ab: 01.01.2024)

Fördersätzeübersicht der Verbände

Fördersätze für Förderzusagen für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2024

Arbeitshilfe "Frag doch mal die Kröte!"

Kassenführung im Jugendverband leicht gemacht

Diözesananhang Münster

zu den Regelungen des BDKJ NRW e.V. zur Bewirtschaftung der Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW, Pos. 1.1 (Stand 13.11.2019)

Kontakt

Birgit Leling

Verwaltungsleitung

Telefon: 0251 495-459
E-Mail: leling[at]bistum-muenster_de