Kinder- und Jugendhilfestatistik

Seit 2016 werden Ortsgruppen der Mitgliedsverbände des BDKJ in der Regel alle zwei Jahre vom statistischen Landesamt in NRW (dem IT NRW) dazu aufgefordert, ihrer Nachweispflicht im Rahmen der bundesweiten Kinder- und Jugendhilfestatistik nachzukommen.

Das SGB VIII, das sogenannte Kinder- und Jugendhilfegesetz, legt fest, dass es eine regelmäßige Erhebung geben soll, um festzustellen, welche Auswirkungen die öffentliche Förderung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche hat.

Da die Jugendverbände und ihre Ortsgruppen für ihre Angebote mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, sind auch sie von dieser Statistik betroffen. Alles Orts- und Stadtgruppen, die Angebote durchführen, für die sie eine öffentliche Förderung erhalten, müssen Angaben für die Statistik machen.

Zur Entlastung der Orts- und Stadtgruppen hat der Landesjugendring NRW folgendes Verfahren eingeführt: Mit jeder Abrechnung, die eine Ortsgruppe beim BDKJ einreicht, wird auch jetzt schon ein Formblatt zur Datenerhebung abgegeben. Auf diesem Erhebungsbogen werden alle relevanten Angaben zu der Maßnahme vom BDKJ zentral gesammelt und an das IT NRW weitergeleitet.

Wenn eine Ortsgruppe ihre Ferienfreizeit oder ihr Projekt beim BDKJ abgerechnet hat, muss sie daher nichts weiter tun.

Wenn die Gruppe auch von der Kommune oder dem Landkreis Fördermittel erhalten hat, muss sie jedoch diese Daten bei der Erhebung angeben.

Per Gesetz besteht die Pflicht, sich an dieser Statistik zu beteiligen, wenn man dazu aufgefordert wird. Im Extremfall könnte bei einer Verweigerung sogar ein Bußgeld fällig werden. Ortsgruppen müssen allerdings nicht von selber aktiv werden, sondern sich nur dann an dem Verfahren beteiligen, wenn sie angeschrieben werden.

Das beschriebene Verfahren bildet den Teil II der Kinder- und Jugendhilfestatistik ab. Insgesamt besteht sie aus vier Teilbereichen. Die Ehrenamtlichen in den Orts- und Stadtgruppen sind aber nur von dem beschriebenen Teil II betroffen. Sollte eine Orts- oder Stadtgruppefälschlicherweise ein Anschreiben erhalten, in dem sie aufgefordert wird, Auskunft zu einem anderen Teil dieser Statistik zu geben, unterstützt der BDKJ-Diözesanverband gerne bei der Klärung des Falls.

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfestatistik gibt es auf
http://www.akjstat.tu-dortmund.de