Woher kommt das Geld?

Das Land NRW fördert das Ehrenamt durch die Bereitstellung von Geldern. Diese Fördermittel sind für den Ausgleich des Verdienstausfalles beim Erhalt von Sonderurlaub bestimmt und werden im Kinder- und Jugendförderplan zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung von Landesmitteln erfolgt unter Beachtung und Einhaltung des Sonderurlaubsgesetzes (SoUrlG).

Für welche Tätigkeiten kann Sonderurlaub beantragt werden?

Hierzu heißt es im SoUrlG, § 1 (1) u.a.:
Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:
1. für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen sowie internationalen Begegnungen ausgeübt wird,…
2. und …auf Antrag auch Personen… zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen…, wenn diese einer Aufgabe nach § 1 dienen, oder auf sie vorbereiten.

Wer erstattet den Verdienstausfall, welche Unterlagen werden benötigt und wer muss Träger der Veranstaltung sein?

Als „mittelbewilligende“ Stelle nimmt der BDKJ Diözese Münster die Erstattung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW vor. Die entsprechenden Antragsformulare können direkt online unter sonderurlaub.bdkj-nrw.de ausgefüllt werden. Damit der BDKJ eine Erstattung von Verdienstausfall vornehmen darf, muss der Träger einer Maßnahme (also Veranstalter der Ferienfreizeit) zwingend ein BDKJ-Mitgliedsverband sein.

Ist der Träger eine Kirchen- oder Pfarrgemeinde, erfolgt die Erstattung nach vorheriger Beantragung durch den

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Landesjugendamt -
Warendorfer Str. 25
48133 Münster

Telefon: 0251 5914583

Kontakt

Birgit Leling

Verwaltungsleitung

Telefon: 0251 495-459
E-Mail: leling[at]bistum-muenster_de

Patrick Bültmann

Sachbearbeitung/ Buchhaltung

Telefon: 0251 495-6267
E-Mail: bueltmann[at]bistum-muenster_de