Informationen zur Umsatzsteuer in der Jugendarbeit ab 2025
2025 ändert sich die Umsatzsteuerpflicht für kirchliche Träger!
Ab dem 01.01.2025 gibt es strikte Regelungen, welche Veranstaltungen und Angebote umsatzsteuerpflichtig sind und welche nicht. Für die Verantwortlichen der Jugendarbeit haben wir die Änderungen kompakt in Form einer Arbeitshilfe mit passender Excel-Tabelle aufbereitet.
Nutzt diese Arbeitshilfen, um euch darauf vorzubereiten, wie ihr eure Finanzen ab 2025 im Blick haben solltet!
Wenn ihr Fragen dazu habt, wendet euch immer auch an eure Kirchengemeinde oder euren Diözesanverband.
Weitergehende Informationen und Vorlagen zum Thema Steuern und Finanzen: Informationsseite des Bistums Münster
Kontakt
Timo Donnermeyer
Diözesanvorsitzender
Telefon: 0251 495-316