Sonderurlaub
Leitfaden zur Erstattung von Verdienstausfall nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJP NRW)Tausende Gruppenleiter*innen ermöglichen Kindern und Jugendlichen jedes Jahr unvergessliche Ferien. Ihr ehrenamtliches Engagement wird durch das Land NRW finanziell gefördert. Im Rahmen des Sonderurlaubsgesetzes wird den ehrenamtlichen Helfer*innen ein Teil ihres Verdienstausfalls beim Erhalt von unbezahltem Sonderurlaub erstattet.
Die Frage des Verdienstausfalles während des Veranstaltungszeitraumes muss VOR der Durchführung der Ferienfreizeiten geklärt werden. Eine Anleitung für das leichte Beantragen von Sonderurlaub und die erfolgreiche Erstattung von Verdienstausfall gibt es hier:
Der Antrag und die Einreichung der Maßnahmenunterlagen für die Erstattung von Verdienstausfall (Sonderurlaub) erfolgen seit 1.02.2024 digital über ein Onlineportal. Damit entfällt das bisherige Einreichen der Unterlagen bei uns in Papierform. Gleichzeitig erfolgt das Einholen der Bestätigungen vom Träger und dem Arbeitgeber weiterhin analog (auf Papier).
Hier geht es direkt zu den Online-Antragsformularen des BDKJ NRW
ACHTUNG: Antragsteller der Kolpingjugend/Kolpingsfamilie bitte dringend vor Beantragung hinterlegte Hinweise beachten!
Kontakt
Verwaltungsleitung
Telefon: 0251 495-459
E-Mail: leling[at]bistum-muenster_de
Sachbearbeitung/ Buchhaltung
Telefon: 0251 495-6267
E-Mail: bueltmann[at]bistum-muenster_de