Der Sonderurlaub kann online  beantragt werden.

Vor Beginn der Maßnahme

a) Die Daten werden über die Formularfelder erfasst. Die Daten werden der zuständigen BDKJ-Diözesanstelle übermittelt. Die Antragsteller*innen erhalten eine automatische E-Mail mit der Vorgangsnummer.

b) Nach einer ersten Vorprüfung erhalten die Antragsteller*innen die vorausgefüllten Formulare zum Antrag und zum Nachweis. Das Antragsformular wird dem Träger der Maßnahme vorgelegt. Der Träger der Maßnahme bestätigt die stattfindende Maßnahme. Die Arbeitnehmer*in beantragt mit der Trägerbestätigung beim Arbeitgeber die Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub nach dem SUrlG. Wird dem Antrag stattgegeben, so bescheinigt der Arbeitgeber den unbezahlten Sonderurlaub. Das so vervollständigte und unterschriebene Formular wird als Antrag auf Ausgleich von Verdienstausfall zurück an die BDKJ-Diözesanstelle geschickt.

c) Die Angaben werden von der BDKJ-Diözesanstelle geprüft.

 

Nach Ende der Maßnahme

d) Schnellstmöglich nach Beendigung der Maßnahme muss der Träger die Maßnahme auf dem Nachweisformular bestätigen und der Arbeitgeber die Inanspruchnahme des unbezahlten Sonderurlaubs bescheinigen.

e) Das ausgefüllte Nachweisformular wird der BDKJ-Diözesanstelle zurückgesandt.

 

Bewilligung & Auszahlung

f) Nach erfolgreicher Prüfung des Nachweises erstattet die BDKJ-Diözesanstelle anteilig den Verdienstausfall durch unbezahlten Sonderurlaub und sendet ein abschließendes Bewilligungsschreiben an die Antragsteller/-innen.

(Das Bewilligungsschreiben ist im Rahmen der Einkommenssteuererklärung einzureichen, da die Erstattung von Verdienstausfall eine steuerpflichtige Geldersatzleistung ist.)

Kontakt

Birgit Leling

Verwaltungsleitung

Telefon: 0251 495-459
E-Mail: leling[at]bistum-muenster_de

Patrick Bültmann

Sachbearbeitung/ Buchhaltung

Telefon: 0251 495-6267
E-Mail: bueltmann[at]bistum-muenster_de