Prävention statt Führungszeugnisse!

Katholische Jugendverbände kritisieren "Generalverdacht" gegenüber Ehrenamtlichen

Gegen die flächendeckende Einführung von Erweiterten Führungszeugnissen in der Jugendverbandsarbeit haben sich Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Jugendverbände im Bistum Münster ausgesprochen. „Führungszeugnisse nutzen wenig, stellen aber dafür Tausende Ehrenamtliche unter einen pauschalen Generalverdacht“, kritisierte der Diözesanvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Lukas Tekampe. Wichtiger sei es, durch intensive Schulungen der Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter dafür zu sorgen, dass die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit auch weiterhin ein Ort bleibe, an dem sich die Heranwachsenden sicher fühlen könnten.

 Im BDKJ und den in ihm zusammengeschlossenen Mitgliedsverbänden nehme das Thema Prävention sexueller Gewalt seit jeher eine wichtige Rolle ein, heißt es in einem einstimmig beschlossenen Positionspapier des BDKJ-Diözesanleitungsrats. Gemäß der Präventionsordnung des Bistums Münster werde man die Schulungen in diesem Bereich zukünftig noch intensivieren: „Diese Schulungen bieten durch eine offene Auseinandersetzung und Aufklärung sowie durch eine Sensibilisierung die nötige Qualifikation, damit eine wirksame und sinnvolle Prävention gewährleistet werden kann“, so das Positionspapier.

 Die katholischen Jugendverbände arbeiteten auf unterschiedlichen Ebenen durch vielfältige Maßnahmen und Aktionen zum Thema Kindeswohl, um die ihnen anvertrauten jungen Menschen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und (sexueller) Gewalt zu schützen. Die generelle Einführung flächendeckender Führungszeugnisse für Ehrenamtliche lehnten die Delegierten als „weitestgehend wirkungslos, zu bürokratisch und kaum realisierbar“ entschieden ab. „Unsere Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter stehen oft selbst erst an der Schwelle zum Erwachsenwerden“, erläutert BDKJ-Diözesanvorsitzender Tekampe: „Da in den Erweiterten Führungszeugnissen viele Vergehen, die nach dem Jugendgerichtgesetz geahndet werden, keine Erwähnung finden, ist die Aussagekraft allgemein sehr gering.“ Die Präventionsordnung des Bistums Münster sieht intensive Schulungen ehrenamtlicher Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter vor. Vorgeschrieben ist ebenfalls das Unterschreiben einer Selbstverpflichtungserklärung, ohne die man auf Dauer nicht als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter tätig sein kann.

 Darin heißt es unter anderem: „Ich beziehe gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten sich die im kinder- und jugendnahen Bereich tätigen Personen sexuell übergriffig oder körperlich gewalttätig, setze ich mich für den Schutz der Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männer ein.“ „Im BDKJ und den katholischen Jugendverbänden hatte das Themenfeld Prävention und Sexualität in den Gruppenleitungskursen immer schon einen wichtigen Stellenwert“, erläutert Lukas Tekampe. Neu sei, dass erstmals alle ehrenamtlichen Gruppenleiterinnen und –leiter verpflichtet seien, an speziellen Schulungen zu dem Thema teilzunehmen. Hintergrund des BDKJ-Positionspapiers ist das Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.

Während hauptberufliche Kräfte im Bereich der Jugendarbeit grundsätzlich ein Erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben, gibt es keine entsprechende Regelung für Ehrenamtliche. Vielmehr müssen öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe selbst aushandeln, bei welchen ehrenamtlichen Tätigkeiten ein solches Führungszeugnis vorzulegen ist. „Diese Aushandlung findet bis jetzt vor allem individuell auf kommunaler Ebene statt“, heißt es dazu im BDKJ-Papier. Als Folge befürchten die Jugendverbände einen Flickenteppich von „nicht mehr überschaubaren Einzelfallregelungen“. Hier geht es zum Originaltext des Positionspapiers "Prävention statt Führungszeugnisse"

Text und Foto: Thomas Mollen, BDKJ Diözese Münster 28.09.2012